Frau Rechtsanwältin Stubbmann und Herr Rechtsanwalt Rupprecht, LL.M. vertreten ihre Mandanten als Fachanwälte für Versicherungsrecht in sämtlichen versicherungsrechtlichen Fragen. Frau Rechtsanwältin Stubbmann ist seit 2009 Fachanwältin für Versicherungsrecht, Herr Rechtsanwalt Rupprecht trägt seit 2009 den Titel Master of Laws (Versicherungsrecht) und ist seit 2013 Fachanwalt für Versicherungsrecht.
Was ist ein Fachanwalt für Versicherungsrecht?
Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht praktiziert im privaten Versicherungsrecht. Primäre Gesetzesgrundlage ist das Versicherungsvertragsrecht (VVG) und Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Sozialversicherungsrechtliche Fragen, die sich aus den Sozialgesetzbüchern (SGB IV und SGB V) ergeben, fallen nicht unter die Rechtsexpertise eines Fachanwalts für Versicherungsrecht. Abgesehen davon bieten wir Versicherungsanwälte Rechtsberatung zu sämtlichen Fragen im Zusammenhang mit Versicherungsansprüchen. Dabei beginnt unsere Beratung schon bei der Anbahnung zum Abschluss von Versicherungsverträgen, geht über die Anmeldung und Verfolgung von versicherungsrechtlichen Ansprüchen bis hin zur gerichtlichen Vertretung. Dabei können wir Versicherungsvergleiche außergerichtlich und gerichtlich aushandeln.
Was ist ein Master of Laws (Versicherungsrecht)?
Den Titel Master of Laws erhält man, wenn man den Postgraduiertenstudiengang im Versicherungsrecht erfolgreich abgeschlossen hat. Herr Rechtsanwalt Rupprecht hat den Studiengang berufsbegleitend an der Universität Münster im Rahmen von Präsenzveranstaltungen besucht und mit magna cum laude, einer besonders anzuerkennenden Leistung, vergleichbar mit der Schulnote 1, abgeschlossen.
Was sind typische Angelegenheiten, die ein Fachanwalt für Versicherungsrecht bearbeitet?
- Ansprüche wegen Sachschäden z.B. Kasko, Gebäude, Sturm, Wasser, Feuer, Hausrat, Haftpflicht und Einzelgegenstände wie Brille, Fahrrad, Mobiltelefon
- Ansprüche wegen Personenschäden
- Ansprüche aus der Betriebshaftpflicht
- Leistungen der Krankenversicherung
- Leistungen der Lebensversicherung
- Fälle von Berufsunfähigkeiten
- Fälle von Unfällen
- Ansprüche auf Deckung durch Rechtsschutzversicherungen
- Ansprüche aus Spezialversicherungen
Welche Tätigkeiten gehören zum Aufgabenfeld eines Fachanwalts für Versicherungsrecht?
Fachanwälte für Versicherungsrecht können sowohl für Versicherungsgesellschaften als auch für Versicherungsnehmer tätig werden. Die Strategien sind unterschiedlich – beide Seiten zu kennen, gehört zum Fachwissen eines Fachanwalts für Versicherungsrecht. Um diese Strategien anwenden zu können, muss der Fachanwalt für Versicherungsrecht
- die Fakten des Falles erfassen und prüfen
- die zugrunde liegenden Versicherungsverträge und Versicherungsbedingungen prüfen
- fehlerhaftes Handeln der Parteien erkennen und auf Relevanz beurteilen
- den angemessenen Wert eines Versicherungsanspruchs ermitteln
- Verhandlungen und Kommunikation im Namen des Mandanten führen
- falls erforderlich Prozessvertreter sein
- laufend den Mandanten rechtlich beraten
Ein Versicherungsanwalt ist dabei der einzige Fachmann, der Ratschläge oder Stellungnahmen zu rechtlichen Entscheidungen fachkundig abgeben kann. Auch wenn ein Versicherungsvermittler, Makler oder sogar Sachbearbeiter der Versicherung sich nach bestem Wissen und Gewissen bemüht, fehlt ihm die tiefgründige Rechtskenntnis, um eine rechtsichere Auskunft zu erteilen.
Wie arbeitet ein Fachanwalt für Versicherungsrecht mit seinen Mandanten?
Nach unserer Beauftragung erfassen wir mit unseren Mandanten zunächst den Sachverhalt des Versicherungsfalls. Dabei wird der Sachverhalt regelmäßig historisch aufgearbeitet, also vom Abschluss des Versicherungsvertrags bis zum konkreten Versicherungsfall. Das Versicherungsrecht zeichnet sich durch zahlreiche rechtliche Hürden und Stolpersteine aus. Oft ist das „Kleingedruckte“ ausschlaggebend für die Erfolgsaussichten. Wenn alle Fakten des konkreten Falls aufgearbeitet wurden, entwickeln wir eine Strategie, die ihren Anspruchszielen entspricht.
Wer braucht einen Anwalt für Versicherungsrecht?
Sie benötigen einen Anwalt für Versicherungsrecht, wenn Sie Rechtsberatung zu einem Versicherungsfall benötigen. Selbst bei vermeintlich einfachen Schadenfällen kommt es nicht selten vor, dass weniger angeboten wird als Ihnen rechtlich zusteht. Aber spätestens, wenn eine komplexe Prüfung des Versicherungsfalls notwendig wird, kann ein Fachanwalt für Versicherungsrecht dafür Sorge tragen, Regulierungsschwierigkeiten bereits im Keim zu ersticken.
Klassische Fälle, bei denen Sie einen Fachanwalt für Versicherungsrecht konsultieren sollten, sind:
- Außergerichtliche Vertretung oder Klage gegen einen Versicherer wegen unzureichender Regulierung
- Außergerichtliche Vertretung oder Klage gegen einen Versicherer, der Ihnen Fehlverhalten, Obliegenheitsverletzungen oder Betrug vorwirft
- Außergerichtliche Vertretung oder Klage gegen einen Versicherer, der sich auf Ausschlussgründe beruft
- Außergerichtliche Vertretung oder Klage gegen einen Versicherer bei nicht nachvollziehbarer Prämienerhöhung
- Ermittlung eines angemessenen Vergleichsbetrags in einem Personen- oder Sachschadensfall
Es lässt sich allgemein sagen, dass der Erhalt eines angemessenen Versicherungsschutzes nicht immer einfach ist. Versicherungsrecht ist kompliziert und ein Versicherungsanwalt hilft Ihnen, Ihre rechtlichen Möglichkeiten und Risiken bei der Entscheidungsfindung zu verstehen und ein optimales Ergebnis in tatsächlicher und wirtschaftlicher Sicht zu erarbeiten.
Wie treten Sie mit uns in Kontakt?
Einen ersten Beratungstermin können Sie über unsere Kontaktseite, telefonisch oder während unserer Öffnungszeiten vor Ort vereinbaren. Die Beratung kann dann ebenfalls telefonisch oder in unserer Kanzlei erfolgen. Bei der Terminvereinbarung wird Ihnen auch mitgeteilt, welche Unterlagen notwendig sind. Sie haben die Möglichkeit, uns die Unterlagen vorab per E-Mail zukommen zu lassen. Wir können sie aber auch bei dem Besprechungstermin kopieren. Über die zu erwartenden Kosten der Beratung können wir Sie gerne vorab informieren.