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Verkehrsrecht

Frau Rechtsanwältin Stubbmann vertritt ihre Mandanten als Fachanwältin für Verkehrsecht in sämtlichen verkehrsrechtlichen Fragen. Sie ist seit 2012 Fachanwältin für Verkehrsrecht.

Was ist eine Fachanwältin für Verkehrsrecht?

Eine Fachanwältin für Verkehrsrecht praktiziert im zivilrechtlichen, strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Verkehrsrecht.

Das Verkehrsrecht umfasst also Streitigkeiten zwischen Verkehrsteilnehmern untereinander und Verfahren der stattlichen Gewalt gegen einzelne Verkehrsteilnehmer. Zu den Rechtsquellen gehört das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO), das Strafgesetzbuch (StGB), das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und unterschiedliche Verordnungen.

Die Verkehrsrechtsanwältin bietet dabei Rechtsberatung zu sämtlichen Fragen im Zusammenhang mit verkehrsrechtlichen Belangen. Dazu gehört die Vertretung bei Verkehrsunfällen als Autofahrer, Radfahrer, Fußgänger oder sonstiger Verkehrsteilnehmer, bei Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren wegen verkehrsrechtlichem Fehlverhalten, oder auch die Vertretung nach verwaltungsbehördlichen Maßnahmen, wie der Entziehung der Fahrerlaubnis, der Anordnung eines Fahrverbots oder der Auferlegung der Führung eines Fahrtenbuchs.

Sie leistet zudem bei vertraglichen Streitigkeiten in Bezug auf Fahrzeuge wie Mängel beim Autokauf, Fragen bei Leasingverträgen, Problemen nach einem Kaskoschaden oder Problemen bei Kfz-Mietverträgen.

Welche Tätigkeiten gehören zum Aufgabenfeld einer Fachanwältin für Verkehrsrecht?

Fachanwältinnen für Verkehrsrecht sind sowohl im Zivil- als auch im Strafrecht tätig und müssen daher sowohl im zivilen als auch strafrechtlichen Prozessrecht geschult sein. Die Strategien bei der Bearbeitung zivilrechtlicher Angelegenheiten sind zu den Strategien im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht sehr unterschiedlich – es gehört aber zum Fachwissen einer Fachanwältin für Verkehrsrecht, in beiden Bereichen die optimale Strategie für ihre Mandanten zu entwickeln. Um diese Strategien anwenden zu können, muss die Fachanwältin für Verkehrsrecht

  • die Fakten des Falles erfassen und prüfen
  • die zugrunde liegenden Rechtsnormen prüfen
  • fehlerhaftes Verhalten erkennen und auf Relevanz beurteilen
  • Verhandlungen und Kommunikation im Namen der Mandanten führen
  • falls erforderlich, Prozessvertreter in Gerichtsverfahren oder Anhörungen sein
  • laufend die Mandanten rechtlich beraten

Eine Verkehrsrechtsanwältin ist dabei die einzige Fachfrau, die ihren Mandanten Ratschläge oder rechtliche Stellungnahmen fachkundig geben kann. Gerade bei Anhörungen bei Ordnungswidrigkeiten oder Strafsachen ist immer davon abzuraten, Erklärungen abzugeben, bevor anwaltlicher Rat eingeholt wurde.

Wie arbeitet Frau Stubbmann als Fachanwältin für Verkehrsrecht mit unseren Mandanten?

Nach der Beauftragung erfassen wir mit unseren Mandanten zunächst den Sachverhalt des Verkehrsrechtsstreits. Dabei wird der Sachverhalt aufgearbeitet und die wichtigen individuellen Umstände ermittelt. Bei Ordnungswidrigkeiten und Strafsachen wird regelmäßig die Akteneinsicht beantragt, bevor weitere Schritte eingeleitet werden. Wenn alle Fakten des konkreten Falls aufgearbeitet wurden und gegebenenfalls der Akteninhalt bekannt ist, ist es die erste Aufgabe, dass wir eine Strategie erarbeiten, die den individuellen Bedürfnissen des Mandanten gerecht wird.

Wer braucht eine Anwältin für Verkehrsrecht?

Sie benötigen eine Anwältin für Verkehrsrecht, wenn Sie Rechtsberatung zu und Vertretung in einer verkehrsrechtlichen Konfliktlage benötigen.

Bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen sollten Sie die Verkehrsrechtsanwältin kontaktieren, sobald Sie merken, dass Verhandlungen mit dem Vertragspartner ins Stocken geraten oder Sie das Gefühl bekommen, dass Sie Ihre Interessen nicht adäquate durchsetzen können. Grundsätzlich sollte eine Verkehrsrechtsanwältin eingeschaltet werden, bevor sich die Positionen der Parteien festgefahren haben.

Bei strafrechtlichen Angelegenheiten und Ordnungswidrigkeitsverletzungen sollten Sie sofort die Hilfe einer Verkehrsrechtsanwältin aufsuchen. Sobald Sie einen Anhörungsbogen oder irgendeine Mitteilung der Ermittlungsbehörden erhalten haben, sollten Sie also uns kontaktieren.

Klassische Fälle, bei denen eine Fachanwältin für Verkehrsrecht konsultiert werden sollte, sind:

  • Außergerichtliche Vertretung oder Klage wegen Vertragsstreitigkeiten.
  • Außergerichtliche Vertretung oder Klage wegen Mängelanzeigen.
  • Außergerichtliche Vertretung oder Klage bei Verkehrsunfällen.
  • Außergerichtliche Vertretung oder Klage bei Sach- oder Körperschäden durch Verkehrsteilnehmer.
  • Vertretung bei Geschwindigkeitsüberschreitungen.
  • Vertretung bei Rotlichtverstößen.
  • Vertretung bei Trunkenheitsfahrten.
  • Vertretung bei Fahrerflucht.

Es lässt sich allgemein sagen, dass die Durchsetzung verkehrsrechtlicher Ansprüche nicht immer einfach ist. Eine Verkehrsrechtsanwältin hilft Ihnen, Ihre rechtlichen Möglichkeiten und Risiken bei der Entscheidungsfindung zu verstehen und ein optimales Ergebnis in tatsächlicher und wirtschaftlicher Sicht zu erarbeiten.

Wie treten Sie mit uns in Kontakt?

Einen ersten Beratungstermin können Sie über unsere Kontaktseite, telefonisch oder während unserer Öffnungszeiten vor Ort vereinbaren. Die Beratung kann dann ebenfalls telefonisch oder in unserer Kanzlei erfolgen. Bei der Terminvereinbarung wird Ihnen auch mitgeteilt, welche Unterlagen notwendig sind. Sie haben die Möglichkeit, uns die Unterlagen vorab per E-Mail zukommen zu lassen. Wir können sie aber auch bei dem Besprechungstermin kopieren. Über die zu erwartenden Kosten der Beratung können wir Sie gerne vorab informieren.

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